Vergabeportal der Badsanieren24 GmbH
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Badsanieren24 GmbH, Altrottstrasse 31, 69190 Walldorf (nachfolgend "Auftraggeber") und Nachunternehmern, Lieferanten und Dienstleistern (nachfolgend "Auftragnehmer"), die über das Vergabeportal vergabe.badsanieren24.de Angebote abgeben und Aufträge erhalten.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die Beauftragung von Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, soweit es sich um gleichartige Rechtsgeschäfte handelt.
(1) Über das Vergabeportal veröffentlicht der Auftraggeber Ausschreibungen für verschiedene Bauleistungen und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Badsanierung und verwandter Gewerke.
(2) Die Registrierung im Portal und die Teilnahme an Ausschreibungen ist für Auftragnehmer kostenlos.
(3) Mit der Abgabe eines Angebots über das Portal erklärt der Auftragnehmer:
(4) Der Auftragnehmer ist an sein Angebot für die Dauer von 30 Tagen gebunden, sofern in der Ausschreibung keine andere Bindefrist genannt ist.
(5) Der Auftraggeber behält sich vor, Ausschreibungen jederzeit zu ändern oder aufzuheben. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht.
(1) Die Veröffentlichung einer Ausschreibung stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
(2) Nach Prüfung der eingegangenen Angebote wählt der Auftraggeber nach freiem Ermessen geeignete Auftragnehmer aus. Die Auswahl erfolgt nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien.
(3) Bei Interesse an einer Beauftragung nimmt der Auftraggeber Kontakt mit dem ausgewählten Auftragnehmer auf. Ein Vertrag kommt erst durch eine separate schriftliche Auftragserteilung oder Beauftragung zustande.
(4) Der konkrete Leistungsumfang, Termine und Konditionen werden in der jeweiligen Einzelbeauftragung geregelt.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fach- und termingerechten Ausführung der beauftragten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Auftragnehmer hat insbesondere:
(3) Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Er stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.
(4) Die Weitervergabe von Leistungen an Subunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
(1) Die Vergütung erfolgt nach den in der Einzelbeauftragung vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich erbrachten Leistungen auf Basis der vereinbarten Einheitspreise oder Pauschalen.
(3) Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbare Rechnungen mit allen erforderlichen Nachweisen (Aufmaße, Lieferscheine, Stundenzettel etc.) einzureichen.
(4) Zahlungen erfolgen innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang einer prüfbaren und sachlich richtigen Rechnung. Voraussetzung für die Zahlung ist die mängelfreie Leistungserbringung.
(5) Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden.
(6) Der Auftraggeber ist berechtigt, ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Auftragssumme bis zur Abnahme und weitere 5% für die Dauer der Gewährleistung einzubehalten.
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Bei Verzögerungen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
(2) Bei schuldhafter Terminüberschreitung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3% der Auftragssumme pro Werktag, maximal jedoch 5% der Auftragssumme, zu verlangen.
(3) Höhere Gewalt oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.
(1) Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine förmliche Abnahme. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre für Bauleistungen und 2 Jahre für sonstige Leistungen ab Abnahme.
(3) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers Nachbesserung oder Neuherstellung zu leisten. Die Kosten der Nacherfüllung trägt der Auftragnehmer.
(4) Kommt der Auftragnehmer seiner Nacherfüllungspflicht nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte beseitigen zu lassen.
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden zu unterhalten.
(2) Auf Verlangen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Versicherungsschutz nachzuweisen.
(3) Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Ausführung der beauftragten Leistungen resultieren.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der Baustellenordnung.
(2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass er keine illegalen Arbeitnehmer beschäftigt und das Mindestlohngesetz einhält.
(3) Auf Verlangen hat der Auftragnehmer entsprechende Nachweise (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise etc.) vorzulegen.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Antikorruptionsrichtlinien und darf keine Zuwendungen an Mitarbeiter des Auftraggebers oder Dritte gewähren oder annehmen.
(5) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes durch Vorlage von Entgeltabrechnungen seiner Mitarbeiter nachzuweisen. Die vorzulegenden Unterlagen sind so zu schwärzen, dass nur die zur Prüfung des Mindestlohns erforderlichen Angaben sichtbar sind.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO. Bei Bedarf wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.
(3) Die Verwendung des Auftraggebers als Referenz bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(1) Einzelbeauftragungen können vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden. Der Auftragnehmer erhält in diesem Fall die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
(1) Alle Angebote, Rechnungen, Nachweise und sonstige Geschäftskorrespondenz sind vorrangig digital über das Vergabeportal oder per E-Mail einzureichen. Die digitale Form genügt der Schriftform im Sinne dieser AGB, soweit nicht gesetzlich eine andere Form zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse zu unterhalten und regelmäßig abzurufen. Mitteilungen gelten spätestens am zweiten Werktag nach Versand als zugegangen.
(3) Digitale Dokumente sind in gängigen Formaten (PDF, DOCX, XLSX) einzureichen. Technische Zeichnungen können zusätzlich in DWG oder DXF Format angefordert werden.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie einzelner Beauftragungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Walldorf.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Mannheim, sofern der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Januar 2025
Badsanieren24 GmbH